„Differenzbesteuert nach §25a UStG" — das steht auf fast jeder Rechnung von Gebrauchtwagenhändlern. Was sich technisch anhört, ist eigentlich eine ganz logische Regelung. Hier ist die Kurzfassung, ohne Steuer-Fachkauderwelsch.

Das Grundproblem: Doppelbesteuerung

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson. Die hat den Wagen vor sechs Jahren neu gekauft und damals 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt. Jetzt verkauft sie den Wagen an einen Händler, der ihn wiederum an Sie verkauft.

Wenn der Händler nun erneut volle Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis aufschlagen würde, wäre das Auto zweimal mit Mehrwertsteuer belastet — einmal beim Neukauf vor sechs Jahren, jetzt nochmal beim Weiterverkauf. Das wäre unfair und würde Gebrauchtwagen unnötig verteuern.

Die Lösung: §25a UStG

Genau hier setzt die Differenzbesteuerung an. Der Händler versteuert nicht den vollen Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis — also seine Marge.

Beispiel:

  • Händler kauft das Auto für 18.000 € ein (von einer Privatperson)
  • Händler verkauft das Auto für 20.000 €
  • Marge: 2.000 €
  • Aus dieser Marge fließt die Umsatzsteuer ab — der Käufer bezahlt einfach 20.000 € ohne separaten Mehrwertsteuerausweis.

Was bedeutet das für Sie als Käufer?

Praktisch erstmal: nichts, was Sie aktiv tun müssten. Der Preis, der in der Anzeige steht, ist der Preis, den Sie zahlen. Es kommt nichts dazu. Sie sehen auf der Rechnung keinen separaten Mehrwertsteuerausweis — das ist gewollt und gesetzlich korrekt.

Auf differenzbesteuerten Rechnungen steht: „Differenzbesteuert nach §25a UStG — keine Umsatzsteuer ausgewiesen." Das ist kein Fehler — das ist die Regel.

Wann ist Vorsteuerabzug möglich?

Hier liegt der einzige Punkt, an dem die Sache für gewerbliche Käufer relevant wird: Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen gibt es keinen Vorsteuerabzug. Wer das Auto als Unternehmer kauft und Vorsteuer ziehen will, braucht stattdessen ein regelbesteuertes Fahrzeug — also eines, bei dem die volle Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird.

Das ist meist nur bei Fahrzeugen möglich, die der Händler von Unternehmen oder anderen vorsteuerabzugsberechtigten Verkäufern eingekauft hat. Solche Fahrzeuge sind im Bestand seltener und meist etwas teurer in der Listung — der Käufer erhält dafür aber den Vorsteuerabzug.

Das sollten Sie vor dem Kauf klären

  • Privatkäufer — die Frage Differenz- oder Regelbesteuerung ist meist irrelevant. Der Endpreis zählt.
  • Gewerbliche Käufer — fragen Sie aktiv nach. Wenn Vorsteuerabzug wichtig ist, achten Sie auf den Hinweis „regelbesteuert" oder „Mehrwertsteuer ausweisbar" in der Anzeige.
  • Leasing-Interessenten — hier wird es komplexer. Nicht jede Leasinggesellschaft akzeptiert differenzbesteuerte Fahrzeuge. Sprechen Sie das früh mit dem Händler durch.

Häufige Missverständnisse

„Differenzbesteuert ist billiger"

Nicht zwingend. Der Endpreis kann gleich sein — der Unterschied liegt vor allem in der steuerlichen Behandlung beim Käufer.

„Auf differenzbesteuerten Autos kommt nochmal Mehrwertsteuer drauf"

Nein. Der angegebene Preis ist der Endpreis. Es kommt nichts oben drauf.

„Privatverkäufer dürfen das nicht"

Korrekt — die Differenzbesteuerung gilt nur für gewerbliche Wiederverkäufer wie Händler. Privatverkäufer verkaufen ohne Umsatzsteuer-Bezug, was ein dritter, ganz eigener Fall ist.

Fazit

Differenzbesteuerung klingt komplizierter, als sie ist. Für Sie als Privatkäufer ändert sich nichts — der Preis steht, Sie zahlen ihn, die Rechnung ist gültig. Für gewerbliche Käufer mit Vorsteuerabzug ist es eine wichtige Information, die früh ins Gespräch gehört. In meinem Bestand sind die Fahrzeuge nahezu ausschließlich differenzbesteuert nach §25a UStG. Wenn Sie eine Sonderlösung brauchen, sprechen Sie mich gerne darauf an.


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