H|S Dr. SoysalAutomotive
Start Fahrzeuge Über mich Magazin Kontakt
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Stand Dezember 2025 — die Grundlage für jede Zusammenarbeit mit Dr. Soysal Automotive.

DR. SOYSAL AUTOMOTIVE  |  Dr. Hüseyin Soysal, Boschstraße 5, 71287 Weissach  |  info@drsoysal.de

Stand: Dezember 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Die Leistungen des Gebrauchtwagenverkäufers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten mithin auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Gebrauchtwagenhändlers.

1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden durch den Betreiber auf seiner Internetseite, in dessen Geschäftsstelle usw. bekannt gegeben und nach Ablauf einer angemessenen Frist von 14 Tagen wirksam.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag mit dem Gebrauchtwagenhändler kommt durch die Einigung beider Parteien, im Zweifel durch die schriftliche Bestätigung des Gebrauchtwagenhändlers, zustande.

2.2 Der Käufer ist an die Bestellung eines Gebrauchtwagens höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden.

2.3 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen bestätigt oder die Lieferung ausführt.

2.4 Die Parteien können entgegen der Klausel 2.1 dieser AGB vereinbaren, dass die Annahme eines Kaufvertrages schriftlich durch den Gebrauchtwagenhändler bestätigt werden muss. In diesem Fall muss der Gebrauchtwagenhändler das Angebot schriftlich bestätigen.

2.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller/Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung/das Angebot zum Kauf eines Gebrauchtwagens nicht annimmt.

3. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers/des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Gebrauchtwagenhändlers.

4. Zahlung

4.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Gegen Ansprüche des Gebrauchtwagenhändlers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

4.3 Zahlungsmodalitäten: Der Besteller/Käufer kann per Kreditkarte, Überweisung oder Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Abweichende Vereinbarungen (z. B. Anzahlung, Überweisung vor Abholung oder Ratenzahlung) bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.

5. Lieferung und Lieferverzug

5.1 Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Fristen beginnen mit Vertragsabschluss.

5.2 Der Besteller/Käufer kann 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Fälligkeit eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Gebrauchtwagenhändler auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Für den Zugang der Willenserklärung gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.

5.3 Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Besteller/Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

5.4 Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.5 Wird dem Verkäufer, während er sich im Verzug befindet, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.

5.6 Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger, d. h. fälliger Lieferung eingetreten wäre.

5.7 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Gebrauchtwagenhändler bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.

5.8 Höhere Gewalt oder beim Gebrauchtwagenhändler/Verkäufer, dessen Lieferanten oder Werkstätten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Klausel 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

5.9 Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Gebrauchtwagenhändler von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, wird dieser zunächst mit 10 Prozent des vereinbarten Kaufpreises angesetzt. Der tatsächliche Schaden kann hiervon abweichen: Übersteigt der nachweisbare Schaden den Pauschalbetrag, kann der Verkäufer den höheren Betrag verlangen. Weist der Käufer nach, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, vermindert sich die Forderung entsprechend.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der dem Gebrauchtwagenhändler aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

7.2 Dem Erwerber ist es streng verboten, das bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorliegende Anwartschaftsrecht/den Kaufgegenstand in jedweder Weise zu veräußern oder in sonstiger Weise zu belasten oder Verfügungen zu treffen.

Sollte der Erwerber entgegen dieser Klausel 7.2 über das Anwartschaftsrecht/den Kaufgegenstand verfügen, so vereinbaren die Parteien bereits bei Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Gebrauchtwagenhändler und dem Besteller/Käufer, dass die vertraglichen Ansprüche des Bestellers/Käufers gegen den vermeintlichen Zweiterwerber, in Höhe der zu erbringenden Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag mit dem Gebrauchtwagenhändler an diesen automatisch vertraglich abgetreten werden. Der Gebrauchtwagenhändler kann die vertragliche Abtretung ausschlagen, sofern diese für ihn nachteilig ist.

7.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

7.4 Auf Verlangen des Käufers ist der Gebrauchtwagenhändler zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

7.5 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

7.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer nach einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurücktreten.

8. Sachmängelhaftung

8.1 Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Eine Verkürzung auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn der Käufer vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die Verkürzung im Kaufvertrag gesondert vereinbart ist. Soweit der Kaufgegenstand digitale Elemente enthält, richten sich die Rechte des Käufers hinsichtlich dieser digitalen Bestandteile nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§§ 327 ff. BGB).

8.2 Der Verkauf von Kraftfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im Zweifel wird eine gewerbliche Tätigkeit bei einer der genannten Vertragsparteien widerleglich vermutet.

8.3 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder einer schriftlich zugesicherten Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unberührt.

8.4 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt Folgendes:

  • a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer ausschließlich beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
  • b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
  • c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
  • d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den für den Kaufgegenstand geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • e) Ansprüche des Käufers auf Stellung eines Mietwagens, auf Nutzungsausfallentschädigung oder auf Erstattung von Aufwendungen (z. B. Kraftstoffkosten, Abschleppkosten, ÖPNV-Kosten, Mietwagenkosten oder vergleichbare Ersatzansprüche) bestehen nur, wenn diese gesetzlich zwingend vorgesehen sind oder wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Ein Anspruch auf Übernahme oder Erstattung solcher Kosten besteht insbesondere nicht, wenn der Verkäufer zur Mängelbeseitigung berechtigt ist und diese in angemessener Zeit durchführt. Dies gilt auch für Ansprüche aus einer bestehenden Garantie, sofern die jeweiligen Garantiebedingungen nichts Abweichendes vorsehen.

9. Haftung

9.1 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Klausel 5 (Lieferung und Lieferverzug) abschließend geregelt. Ansprüche des Käufers, die außerhalb der Regelungen in Klausel 5 (Lieferung und Lieferverzug) und Klausel 8 (Sachmängelhaftung) liegen, unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.2 Der Händler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Händler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Händler in demselben Umfang.

9.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.4 Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher nach § 13 BGB und umfasst der Kaufvertrag neben dem Fahrzeug auch digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen, die für den Betrieb des Fahrzeugs nicht zwingend notwendig sind, gelten hinsichtlich dieser digitalen Bestandteile die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB.

10. Schiedsgutachterverfahren

Das Schiedsgutachterverfahren gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.

10.1 Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen „Meisterbetrieb der Kfz-Innung", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag — mit Ausnahme über den Kaufpreis — die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der Verjährungsfrist, erfolgen.

10.2 Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen.

10.3 Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

10.4 Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.

10.5 Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsgerichtsverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

10.6 Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.

10.7 Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 VSBG Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

11. Datenschutz

Wir verweisen auf unsere Datenschutzhinweise sowie die Ihnen zur Unterzeichnung vorgelegte Datenschutzerklärung.

12. Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Gebrauchtwagenhändlers.

Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb Deutschlands besitzt, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt es beim Gerichtsstand des Wohnsitzes des Käufers.

Weissach, 19.12.2025 — Dr. Soysal Automotive

H|SDr. SoysalAutomotive

Gebrauchtwagen, Bewertung und Ankauf in Weissach — geführt von Dr. Hüseyin Soysal.

Service
  • Fahrzeugbestand
  • Leistungen
  • Über mich
  • Magazin
  • Service nach dem Kauf
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Erklärung
  • Cookie-Einstellungen
Kontakt
  • Boschstraße 5
    71287 Weissach
  • 0178 36 722 60
  • info@drsoysal.de
© 2026 Dr. Soysal Automotive · Dr. Hüseyin Soysal USt-IdNr. DE458465190

Cookies & Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzung zu verbessern. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv. Weitere Informationen finden Sie in der Cookie-Erklärung und im Datenschutz.